Es gibt wohl kaum eine bessere Art mit einem Kind über längere Strecken Fahrrad zu fahren als mit einem Tandem. Im Vergleich mit getrennten Fahrrädern kann man problemlos länger und sicherer gemeinsam unterwegs sein. Im fließenden Verkehr geraten weder Kind noch Mama/Papa in Panik. Dies gilt nicht nur, aber auch ganz besonders für behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Die Hoening GmbH bietet bereits seit 15 Jahren unter der Produktmarke COPILOT eine ganze Linie so genannter Therapietandems an, die besonders auf die besonde-ren Bedürfnisse Behinderter zugeschnitten sind. Bei diesen Tandems sitzen die Kin-der und Behinderten vorne, damit sie selbst freie Sicht auf die Straße und die Land-schaft haben und damit die hinten sitzenden Begleiter (Eltern, Freunde, Pfleger) ihre Schützlinge jederzeit im Blickfeld und "unter Kontrolle" haben. Die Beteiligung des "Copiloten" an der gemeinsamen Aktivität wird dadurch auf ein Maximum gebracht, dass er nicht nur am Pedal-Vortrieb, sondern auch an der Lenkung teilnimmt. Die Doppellenkung macht's möglich. Mama, Papa, Freund oder Freundin haben auf-grund des größeren Lenkhebels hinten allerdings noch das "letzte Wort". Die Praxis zeigt jedoch, dass Konflikte eher unwahrscheinlich sind, da beide Fahrer schnell zu einem eingespielten Team zusammen wachsen.
Dieses Tandemkonzept ist auch beim COMPAGNON, der "zivilen" Version der CO-PILOT Tandems realisiert. Von weitem betrachtet gibt es beim COMPAGNON keinen allzu großen Unterschied zum COPILOT 24, der 24-Zoll-Version. Die Ausstattung ist allerdings preisgünstiger gewählt. Der große Unterschied liegt aber darin, dass der COMPAGNON im Gegensatz zum COPILOT nicht den Anspruch erhebt, ein Medi-zinprodukt zu sein. Diese für Hersteller und Fachhändler aufwändige Klassifizierung ist dann notwendig, wenn die Finanzierung der Tandems durch die Krankenkassen erfolgen soll.
In den letzten Jahren und ganz besonders seit der Verabschiedung des Gesund-heits-Modernisierungsgesetzes wurden aber die für eine Kostenübernahme/-erstattung in Betracht kommenden Fälle stark eingeschränkt. So kommen Kosten-übernahmen grundsätzlich nur für nicht gehfähige Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahren) in Frage. Eine nicht unbeträchtliche Zahl von prinzipiell gehfähigen Behinder-ten z.B. Menschen mit Down-Syndrom, Cerebral Parese (Spastikleiden) oder einer geistigen Behinderung fallen damit durchs Raster der gesetzlichen Krankenkassen.
Soweit die Behinderung keine aufwändigen Anpassungen erforderlich macht, bietet sich nun für diesen Personenkreis das COMPAGNON-Tandem als privat bezahlbare Alternative an. Dieses – im Übrigen schon lange im Bereich der Fahrradvermietung beliebte Familien-Tandem – wird zu einem Verkaufspreis von 1.780,00 € angeboten, der damit über 800 € unter dem Listenpreis des vergleichbaren COPILOT 24 liegt. Allerdings hat der Käufer bei diesem Produkt auch keinen Anspruch auf eine Vorfüh-rung/Erprobung/Anpassung durch den Hoening-Außendienst.
In schwierigen Fällen, bei denen größere Anpassungen erforderlich sind, bleibt dann nur, auf die 3 COPILOT-Varianten zurückzugreifen. Bei diesen besteht für Privatzah-ler aber immerhin die Möglichkeit, die Anschaffung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Berücksichtigt man obendrein den vergleichsweise ho-hen Werterhalt bzw. Wiederverkaufswert dieser Fahrzeuge - nach 5 Jahren sind bis zu 50% des Neupreises drin – dann relativiert sich die hohe Ausgabe schon gewaltig.
Hier müssen sich dann die betroffenen Familien fragen, was Ihnen denn die gemein-same Mobilität wert ist?